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Wortlaut

Dolmetschen Sie mit uns.

Wortlaut ist der Dolmetscherdienst für Berlin & Brandenburg. Wir wachsen mit dem Bedarf unserer Auftraggeber in Berlin und Brandenburg – und nehmen laufend erfahrene Kolleginnen und Kollegen auf. Was Sie bei uns erwartet, steht hier, vor dem ersten Gespräch.

Eine Dolmetscherin mit Umhängetasche überquert morgens die Oberbaumbrücke, darüber fährt die gelbe U-Bahn

Wen wir suchen.

In allen vier Sprachen laufend – für Einsätze in Berlin und Brandenburg. Entscheidend sind Ihre Felder und Ihre Einsätze, nicht der Lebenslauf.

  • Türkisch

    Wir suchen laufend

    Betrieb, Klinik, Schule und Amt – die Sprache mit den meisten Einsätzen bei uns. Willkommen sind Kolleginnen und Kollegen mit klarem Fachschwerpunkt, etwa Technik, Recht, Psychotherapie oder Pflegebegutachtung.

  • Arabisch

    Wir suchen laufend

    Hocharabisch und mindestens ein Dialektraum – levantinisch, ägyptisch oder maghrebinisch. Einsätze vor allem in Klinik, Beratungsstellen, Jugendhilfe und im Handel.

  • Russisch

    Wir suchen laufend

    Medizin, Pflege und Behörde stehen im Vordergrund, dazu Handel und Bau. Gesucht sind Kolleginnen und Kollegen mit Erfahrung in Gesprächsreihen und Begutachtungen.

  • Polnisch

    Wir suchen laufend

    Baustelle, Logistik, Industrie und medizinische Gespräche, oft in Brandenburg. Wer Unterweisungen und Baubesprechungen kennt, findet hier laufend Einsätze.

Was Sie von uns bekommen.

  • Fester Anteil am Kundenpreis

    Ihr Honorar wird vorab vereinbart und ist ein fester Anteil an dem Preis, den der Kunde zahlt – nicht das, was nach Abzug übrig bleibt. Keine Auktion nach unten, kein Nachverhandeln, wenn der Auftrag knapper kalkuliert war als gedacht.

  • Akquise und Koordination bei uns

    Anfragen, Rückfragen, Terminabstimmung, Angebot, Rechnung: übernehmen wir. Sie bekommen Anlass, Ort, Zeit, Beteiligte und – soweit vorhanden – Unterlagen zur Vorbereitung.

  • Keine Exklusivbindung

    Sie bleiben selbstständig und arbeiten weiter für Ihre eigenen Kunden, für Gerichte, für andere Vermittler. Wir fragen an, Sie sagen zu oder ab. Eine Absage kostet Sie keinen Platz im Netzwerk.

  • Zahlung zu festen Fristen

    Wir zahlen zu vorab vereinbarten Fristen, unabhängig davon, wann der Kunde bei uns zahlt. Das Zahlungsziel des Kunden ist unser Problem, nicht Ihres.

Den konkreten Anteil besprechen wir im ersten Gespräch – vor dem ersten Auftrag.

Was wir von Ihnen erwarten.

  • Zuverlässigkeit

    Eine Zusage ist eine Zusage. Wer zusagt und nicht kommt, bringt einen Patienten, eine Verhandlung oder einen Amtstermin zum Scheitern – das ist der einzige Fehler, der bei uns nicht zweimal vorkommt.

  • Vorbereitung

    Anlass, Fachbegriffe, Beteiligte. Wenn Unterlagen vorliegen, erwarten wir, dass Sie sie vorher gelesen haben und offene Begriffe vor dem Termin klären, nicht mittendrin.

  • Verschwiegenheit

    Schriftliche Erklärung vor dem ersten Einsatz, ohne Ablaufdatum – auch gegenüber Angehörigen der Beteiligten und auch nach Ende der Zusammenarbeit.

  • Vollständiges Dolmetschen

    Alles, was gesagt wird, wird übertragen – auch Unangenehmes, auch Widersprüchliches, auch das, was eine Seite lieber gekürzt hätte. Nicht zusammenfassen, nicht beraten, nicht Partei ergreifen.

Vor der Aufnahme steht ein begleiteter Probeeinsatz. Wie das Auswahlverfahren im Einzelnen aussieht, steht auf Über uns – vollständig und öffentlich.

Wenn Sie bereits allgemein beeidigt sind.

Dann freuen wir uns besonders über Ihre Zuschrift. Für Aufträge, die eine Beeidigung voraussetzen, arbeiten wir mit beeidigten Kolleginnen und Kollegen zusammen.

Ihre Beeidigung gilt bundesweit

Wer in einem Bundesland allgemein beeidigt ist, kann sich vor allen Gerichten des Bundes und der Länder auf den geleisteten Eid berufen (§ 189 Abs. 2 GVG). Eine Beeidigung in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen müssen Sie für Einsätze in Berlin und Brandenburg also nicht wiederholen.

Keine Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg

Für die allgemeine Beeidigung in Berlin und in Brandenburg ist ein Wohn- oder Geschäftssitz im jeweiligen Land keine Voraussetzung mehr. Wenn Sie in Brandenburg wohnen und in Berlin beeidigt werden wollen – oder umgekehrt –, steht dem nichts entgegen. Verbindlich Auskunft gibt das jeweils zuständige Landgericht.

Was das für uns beide bedeutet

Wenn Sie beeidigt sind, schreiben Sie uns bitte Bundesland und Jahr dazu – dann sprechen wir konkret darüber, welche Aufträge für Sie in Frage kommen und wie sie abgerechnet werden.

Der Weg zu uns ist kurz.

Kein Formular, kein Portal, kein Login. Eine E-Mail genügt. Wenn Sie den Knopf unten benutzen, ist der Betreff schon gesetzt und im Text stehen die sechs Angaben, die wir für eine erste Einschätzung brauchen. Ein Lebenslauf ist willkommen, aber nicht Bedingung – entscheidend sind Ihre Einsätze und die Stellen, bei denen wir nachfragen dürfen.

Wir antworten jeder Zuschrift persönlich.