Aufklärung wirkt erst, wenn sie verstanden wurde.
Wir dolmetschen für Kliniken, Arztpraxen, soziale Träger und Beratungsstellen in Berlin & Brandenburg – Türkisch, Arabisch, Russisch und Polnisch. Vor Ort, konsekutiv, vollständig.
- Schweigepflicht, schriftlich
- Kontingente für wiederkehrenden Bedarf
- Einsatz dokumentiert für die Akte

Wo wir im Haus gebraucht werden.
Stationär und ambulant, in der Praxis wie in der Beratungsstelle. Auch mehrere Gespräche an einem Vormittag bündeln wir zu einem Einsatz.
- 01
Anamnese und Aufnahmegespräch
Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien, Schmerzverlauf. Was hier fehlt, fehlt in der gesamten Behandlung.
- 02
Aufklärung vor Eingriffen
Risiken, Alternativen, Verhalten danach. Die Aufklärung muss verstanden worden sein – nicht nur stattgefunden haben.
- 03
Therapie- und Verlaufsgespräche
Psychotherapeutische Sitzungen, Reha-Planung, Ernährungs- und Diabetesberatung, Gespräche über eine chronische Erkrankung.
- 04
Entlassung und Nachsorge
Medikamentenplan, Wundversorgung, Warnzeichen, Anschlusstermine. Der Punkt, an dem Missverständnisse zur Wiederaufnahme führen.
- 05
Sozial- und Schuldnerberatung
Anträge, Fristen, Mitwirkungspflichten. Beratung, die ankommt, löst das Problem – statt es zu verschieben.
- 06
Eltern- und Hilfeplangespräche
Kita, Schule, Jugendhilfe, Frühförderung. Gespräche, in denen Eltern zuhören und mitentscheiden sollen.
Die Tochter im Wartezimmer ist keine Dolmetscherin.
In vielen Häusern springt ein, wer gerade da ist: ein Angehöriger, eine Reinigungskraft, im schlimmsten Fall das Kind der Patientin. Das ist verständlich – und es ist die häufigste Ursache dafür, dass eine Aufklärung im Nachhinein nicht trägt.
Angehörige lassen weg, was sie für belastend halten. Sie antworten an Stelle der Patientin, weil sie glauben, die Antwort zu kennen. Sie ergänzen Diagnosen aus eigener Erinnerung. Und sie sind selbst betroffen: Wer die Prognose des eigenen Vaters übersetzen soll, kann nicht neutral bleiben. Bei Kindern kommt hinzu, dass ihnen Inhalte zugemutet werden, die nicht für sie bestimmt sind.
Eine dolmetschende Person von außen beantwortet die Frage, ob wirksam aufgeklärt wurde, eindeutig – auch in der Dokumentation.
Aus demselben Grund trägt der Vergleich mit geförderten Sprachmittlungsdiensten hier nur bedingt: Deren Sätze sind für Beratungsgespräche im sozialen Kontext gedacht. Wo Sie eine Einwilligung dokumentieren, haftet Ihr Haus für die Verständigung – nicht der Dienst, der vermittelt hat.
Vollständig, auch das Unangenehme
Wir kürzen nicht, mildern nicht und beschönigen nicht. Eine schlechte Prognose wird so übertragen, wie die Ärztin sie sagt.
Schweigepflicht
Alle unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Verpflichtung nach Ihren Hausregeln unterschreiben wir vor dem ersten Einsatz.
In der Rolle bleiben
Wir beraten nicht, empfehlen nichts und führen keine Nebengespräche mit Patientinnen oder Klienten. Das Gespräch führen Sie.
Nachvollziehbar dokumentiert
Sie erhalten Name, Sprache, Datum und Dauer des Einsatzes schriftlich – zum Ablegen in der Akte.
Wie wir im Gespräch arbeiten.
Wir dolmetschen konsekutiv in der ersten Person: Was die Ärztin sagt, kommt als ihre Aussage an, nicht als Bericht darüber. Wir sitzen so, dass der Blickkontakt zwischen Ihnen und der Patientin bleibt, und wir melden uns, wenn ein Begriff im Deutschen keine Entsprechung hat oder ein Wort offensichtlich anders verstanden wurde.
Für medizinische und psychosoziale Gespräche gilt die Fachstufe (150 € pro Stunde). Darin enthalten ist die Einarbeitung in Befunde, Aufklärungsbögen oder Beratungsunterlagen, die Sie uns vorab zur Verfügung stellen.
Was die Terminplanung erleichtert
- Fachrichtung und Art des Gesprächs, nicht die Diagnose
- Dialekt oder Herkunftsregion, wenn bekannt
- Wunsch nach einer weiblichen oder männlichen Person
- Aufklärungsbogen oder Beratungsunterlage vorab
- Realistische Dauer inklusive Wartezeit auf der Station
Unterlagen dienen ausschließlich der Vorbereitung und werden nach dem Termin gelöscht. Patientennamen brauchen wir für die Anfrage nicht.
Wiederkehrender Bedarf lässt sich planen.
Häuser mit einem türkisch- oder arabischsprachigen Einzugsgebiet brauchen nicht einmal im Quartal einen Dolmetscher, sondern jede Woche. Dafür vereinbaren wir ein Kontingent: eine feste Stundenzahl pro Monat, abrufbar in Blöcken, mit festen Ansprechpartnern und vereinbarter Reaktionszeit.
- Rahmenvertrag
- Konditionen, Abrufwege und Ansprechpartner einmal schriftlich geklärt. Danach genügt eine Terminanfrage ohne neue Preisverhandlung.
- Feste Sprechtage
- Ein wiederkehrender Vormittag pro Woche, an dem mehrere Gespräche hintereinander gedolmetscht werden – deutlich günstiger als einzelne Kurzeinsätze mit Mindestabrechnung.
- Abrechnung über die Verwaltung
- Sammelrechnung pro Monat, Kostenstelle oder Bestellnummer auf Wunsch. Mindestabrechnung je Einsatz sind 1,5 Stunden.
Sagen Sie uns, wie oft Sie Bedarf haben – wir schlagen eine Form vor.
Ob einzelner Termin oder monatliches Kontingent: Sprache, Fachbereich und ungefähre Häufigkeit genügen. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 4 Stunden.
Wir arbeiten mit geplanten Terminen vor Ort – dort, wo Zeit und Vorbereitung den Unterschied machen. Beglaubigte Übersetzungen und Gerichtsdolmetschen gehören nicht zu unserem Angebot; für diese Fälle nennen wir Ihnen auf Anfrage gern eine geeignete Stelle.